Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Hundeschule Knittelfeld Apfelberg
SVÖ OG 27
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB´s genannt) regeln das Vertragsverhältnis der Hundeschule Knittelfeld Apfelberg SVÖ OG 27 (im Folgenden Hundeschule genannt) und den natürlichen und juristischen Personen (im Folgenden Hundehalter genannt), welche die Angebote der Hundeschule in Anspruch nehmen.
Hundehalterinnen und Hündinnen sind dem Hundehalter und dem Hund gleichgestellt. Lediglich aus Gründen der
Vereinfachung wurde die männliche Form gewählt.
1. Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand sind Kurse, Seminare, Einzeltrainingsstunden und andere Angebote und Veranstaltungen (im Folgenden Angebote genannt) für Hundehalter und ihre Hunde, die durch die Hundeschule angeboten werden.
2. Teilnahmevoraussetzungen
Grundsätzlich kann jeder volljährige Hundehalter, unabhängig von der Rasse und des Alters seines Hundes, an den Angeboten der Hundeschule teilnehmen. Minderjährige Hundehalter dürfen nur in Begleitung ihrer Erziehungsberechtigten, oder anderer Aufsichtspersonen, an den Angeboten der Hundeschule teilnehmen.
3. Anmeldung und Bezahlung
Die Anmeldung zu einem Angebot der Hundeschule ist für den Hundehalter verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der vereinbarten Gebühren (Kursgebühr bzw. Trainingsgebühr, Prüfungs‐/bzw. Meldegebühr, Leistungsheft). Bei Zahlungsverzug erlischt die Teilnahmeberechtigung.
Mit der Anmeldung werden die AGB´s und Teilnahmebedingungen anerkannt.
4. Haftungsausschluss
Die Teilnahme an Angeboten der Hundeschule, sowie die Benutzung des Unterrichtsgeländes der Hundeschule erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung.
Die Hundeschule übernimmt keinerlei Haftung für Personen‐, Sach‐ oder Vermögensschäden, auch gegenüber Drittpersonen, die durch den Hund oder den Hundehalter entstehen.
Jegliche Begleit‐ bzw. Besuchspersonen sind durch den Hundehalter von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen.
Der Hundehalter haftet für Personen‐, Sach‐ oder Vermögensschäden, die er oder sein Hund während des
Trainings/Unterrichtes/Angebotes, als auch danach, verursachen.
Soweit der Hundehalter durch die Trainer aufgefordert wird, seinen Hund von der Leine zu lösen, übernimmt der Hundehalter allein die Verantwortung hierfür.
Während des Trainings ist den Anweisungen des Trainers Folge zu leisten. Potentiell gefährliches Verhalten kann zum Platzverweis oder zum Trainingsausschluss des Hundeführers und dessen Hund führen.
In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen nicht erstattet.
5. Haftpflichtversicherung/Impfung
Der Hundehalter bestätigt, dass für den Hund eine gültige Haftpflichtversicherung im Sinne des § 3b Abs. 7 StLSG besteht, das der Hund gesund und frei von ansteckenden Erkrankungen ist sowie über einen aktuellen Impfschutz verfügt.
Der Hundehalter haftet für Schäden, die durch falsche Angaben entstehen.
Über Verhaltensauffälligkeiten oder Läufigkeit von Hündinnen ist der Kursleiter vor Kursbeginn in Kenntnis zu setzen.
6. Rücktritt durch den Hundehalter
Der Hundehalter kann jederzeit vor Beginn der Leistung von dem Angebot der Hundeschule zurücktreten. Der Rücktritt muss vor Beginn der Leistung bei der Hundeschule bzw. beim jeweils zuständigen Trainer bekannt gegeben werden.
Der Rücktritt ist an keine Form gebunden.
Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht zurückerstattet.
Die Absage oder Verschiebung eines vereinbarten Einzelunterrichtes muss mindesten 48 Stunden vor Beginn des Einzelunterrichtes durch den Hundehalter erfolgen. Erfolgt dies nicht oder später, wird die Unterrichtsstunde in voller Höhe verrechnet.
7. Rücktritt durch die Hundeschule
Die Hundeschule kann ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten, wenn sich der Hundehalter vertragswidrig verhält, insbesondere wenn das Ziel eines Angebotes oder andere Teilnehmer gefährdet werden.
8. Ordnung und Sauberkeit
Hunde sind auf dem gesamten Gelände grundsätzlich an der Leine zu führen. Ausnahmen gibt es in der Welpengruppe, sowie für bestimmte Übungen auf der eingezäunten Fläche, dies jedoch nur auf Anweisung der Trainer.
Der Hund sollte sich vor Betreten des Trainingsgeländes gelöst haben. Sollte es doch zu unvorhersehbaren „Geschäften“ auf dem Gelände der Hundeschule kommen, werden die Hinterlassenschaften vom Hundehalter entfernt und in der dafür vorgesehenen Mülltonne entsorgt.
9. Bild‐ und Tonmaterial
Alle Bild‐ und Tonträger, die im Zusammenhang mit den Trainern oder Referenten der Hundeschule erstellt werden, dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung – ganz oder teilweise‐ veröffentlicht werden.
Alle Bild‐ und Tonträger, die während der verschiedenen Angebote der Hundeschule erstellt werden, können von der Hundeschule zu Veröffentlichungszwecken, für PR‐Maßnahmen oder zu Schulungszwecken, ohne vorherige Absprache genutzt werden.
10. Ausschluss einer Erfolgsgarantie
Die Hundeschule übernimmt keine Erfolgsgarantie für die im Rahmen der Angebote vermittelten Inhalte. Es wird darauf hingewiesen, dass der Erfolg in
erster Linie vom Hundehalter selbst und dessen Hund abhängig ist.
11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
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